Was gehört zum Erbe und wie wird es aufgeteilt?


Nach einem Todesfall muss auch der Nachlass geregelt werden. Sollte kein Testament vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Angehörigen des Verstorbenen sind in einer Rangfolge gelistet.

Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins

Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge keine Berücksichtigung finden soll. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Es muss den Ort, das Datum, den vollständigen Namen und die Unterschrift enthalten.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an: www.bmjv.de

 

Rechtshinweis: 
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