Die Absicherung mit einer Sterbegeldversicherung

Wer finanziell für seine Bestattung vorsorgen möchte und den benötigten Betrag nicht zur Verfügung hat, um z.B. ein Treuhandkonto einzurichten, für den kann eine Sterbegeldversicherung das Richtige sein.

Früher zahlten die Krankenkassen ein Sterbegeld. Das ist wohl auch der Grund, warum hierzulande nur wenige eine Sterbegeldversicherung haben. Im Rahmen der Gesundheitsreformen vor gut 10 Jahren wurde das Sterbegeld gänzlich aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen getrichen. Bei unseren Nachbarn in den Niederlanden haben rund 2/3 der Bevölkerung eine Sterbegeldversicherung. Dort ist es selbstverständlich, eigene Vorsorge zu treffen.

Wenn man jetzt sagt, dass man auch auf anderem Wege den benötigten Betrag ansparen kann, hat man natürlich (reich rechnerisch) recht.

Wie bei jeder Versicherung schützt man sich mit einer Sterbegeldversicherung eben auch vor dem nicht Planbaren.

Nehmen wir als Beispiel die Hausrats/oder Feuerversicherung. Nach Jahren betrachtet, in denen nichts passiert ist, erscheint einem das Geld umsonst ausgegeben. Trotzdem hat fast jeder diese oder ähnliche Versicherungen.

Es ist der Charakter einer Versicherung: Sie schützt die Angehörigen während der gesamten Zeit und nicht erst, wenn man jahrzehntelang angespart hat.

Wer z.B. mit 60 Jahren vorsorgen möchte und für seine Bestattung einen Betrag von z.B. € 3.000,00 errechnet hat, zahlt für eine Sterbegeldversicherung bei der Nürnberger über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. monatlich ca. € 16,00.

Nimmt man statt dessen ein Sparbuch und fängt an zu sparen, hat man mit diesen Raten erst nach einer Zeit von über 15 Jahren € 3.000,00 angespart.

Außerdem fällt so ein Sparbuch, bei allen guten Vorsätzen, oft ungeplanten Ausgaben zum Opfer, ganz abgesehen von der kaum vorhersehbaren Situation einer eventuell notwendigen Pflegebedürftigkeit im Alter.

Bis zum 80. Lebensjahr können Sie bei uns eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Natürlich sind in jüngeren Jahren die monatlichen Beträge kleiner, auch weil immer nur bis zum 85. Lebensjahr gezahlt wird.(andernfalls ist die Zahldauer max. 25 Jahre)

Gern informieren wir Sie, z.B. im Rahmen eines Vorsorgegespräches, über Ihren möglichen monatlichen Beitrag.