Warum Vorsorge?

 

Nach mir die Sintflut...

Irgendwie komme ich schon unter die Erde...

 

Solche Aussagen, oder so Ähnliches hat sicher jeder schon einmal gehört.

Aber es gibt auch Menschen, die sich Gedanken darüber machen, wie sie einst begraben werden wollen, und vor allem: Wer dafür dann aufkommen muss.

 

Im Sterbefall sind die direkten Angehörigen in einer besonderen Ausnahmesituation.

Sie sollen kurzfristig entscheiden,

  • welche Bestattungsart gewählt wird,
  • ob eine Trauerfeier stattfinden soll,
  • wo die Beisetzung sein soll
  • und vor allem auch: Welcher Bestatter damit beauftragt werden soll.

Hat man im Vorwege zumindest einmal in der Familie über diese Fragen gesprochen, sind nur noch Feinheiten zu Klären, die aber auch nicht zu unterschätzen sind. (Welcher Sarg, welche Blumen, wer wird informiert,...)

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann man dies alles im Vorhinein, mit klarem Kopf und ohne Druck durchsprechen, sich informieren und dann entscheiden.

Den Angehörigen wird außerdem die Sorge wegen der Kosten abgenommen, denn die finanzielle Absicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer Bestattungsvorsorge.

Da schon seit 10 Jahren kein Sterbegeld mehr von den Krankenkassen gezahlt wird, sollte jeder eigenverantwortlich finanziell vorsorgen.

 

Was gehört zu einer Bestattungsvorsorge?

 

Im Wesentlichen besteht die Bestattungsvorsorge aus folgenden Punkten:

Im Gespräch wird ermittelt, wie und wo man bestattet werden möchte.

Hier wird z.B. geklärt,...

    • ob eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht ist.
    • welche Art von Grab man wünscht.
    • ob eine Trauerfeier stattfinden soll und welchen Rahmen diese haben soll.
    • ob eine Anzeige in der Zeitung erscheinen soll.
    • Einzelheiten wie Sarg, Blumen und Musik können ebenfalls besprochen werden.
    • im Grunde alles, was auch in einem aktuellen Sterbefall wichtig wäre.

Daraufhin wird dann ein genauer Kostenvoranschlag erstellt.

Die Formalitäten werden geklärt.

Es werden alle notwendigen Familiendokumente und Informationen zusammengetragen, die im Sterbefall notwendig sind. Eventuell Fehlendes wird beschafft.

In einem Vertrag wird all dies zusammengefasst.

Auf Grundlage des Kostenvoranschlages wird ein Vertrag erstellt, der diese Wünsche festhält und Angaben darüber, wer im Sterbefall zu benachrichtigen ist, wer Ansprechpartner für Termine ist, etc…

Außerdem wird dort festgehalten, woher im Sterbefall der für die Erfüllung notwendige Betrag fließt.
Im Vertrag wird auch verfügt, welche Person einen eventuell verbleibenden Überschuss erhalten soll.

Die finanzielle Absicherung wird geklärt.

  • Ist das Geld als Vermögen bereits vorhanden, wie z.B. auf einem Sparkonto, wird der ermittelte Betrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt.
    Nähere Informationen zur Treuhandanlage sehen Sie hier.
  • Wenn stattdessen eine private Sterbegeldversicherung in passender Höhe vorhanden ist, kann diese an uns abgetreten werden, bzw. wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, damit sichergestellt ist, dass das Geld zur Verfügung stehen wird.
  • Ist keine Absicherung vorhanden, kann über eine neue Sterbegeldversicherung diese Lücke geschlossen werden. Informationen zu Vor- und Nachteilen der Sterbegeldversicherung finden Sie hier.