Im Sterbefall benötigte Dokumente
In einem Sterbefall werden verschiedene Dokumente und Informationen benötigt, um z.B. den Sterbefall beim Standesamt anzumelden, Abmeldungen vorzunehmen, oder auch um Ansprüche geltend zu machen.
Im Rahmen unserer Arbeit nehmen wir Ihnen selbstverständlich die meisten bürokratischen Wege ab, aber wir benötigen dafür folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen.
Der Arzt, der den Totenschein ausstellt, benötigt eines dieser Dokumente zur Identifikation des Verstorbenen. Auch wenn nicht alle Standesämter die Vorlage verlangen, sollten Sie darauf vorbereitet sein.
- Todesbescheinigung vom Arzt:
Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Bei einem Sterbefall im Hause bekommen Sie diesen vom Arzt übergeben, bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird er bei der Überführung dem Bestatter übergeben.
- Personenstandspapiere:
Je nach Familienstand des Verstorbenen sind für die Beurkundung, und damit auch für die Erstellung von Sterbeurkunden, unterschiedliche Papiere im Original beim Standesamt vorzulegen.- bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde, bzw. eine Abschrift aus dem Familienbuch
- bei Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- bei Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei eingetragener Lebenspartnerschaft: die Urkunde hierüber
- Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld‐, Lebens‐, Unfall‐ und Sachversicherungen:
Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegelder nach Vorlage des Mitgliedsbuches. Bei anderen Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Vertrag gekündigt werden muss oder fortbestehen soll.
- Krankenversicherung:
Wenn Sie uns die Versichertenkarte des Verstorbenen übergeben, informieren wir die Krankenkasse über den Sterbefall. Eine Zahlung von Sterbegeld ist seit 2004 nicht mehr zu erwarten, da dies aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde. Nur bei privaten Krankenversicherungen kann noch ein Sterbegeld vereinbart sein.
- Rentennummern:
Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten. War der Verstorbene noch erwerbstätig, werden Angaben zum Arbeitgeber benötigt.
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
- Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein
für das Amtsgericht oder den Notar.
- Letztwillige Verfügung zum Bestattungswunsch.
Nahestehende Angehörige dürfen für den Verstorbenen die Art der Bestattung bestimmen, wenn der Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgehalten wurde. Für manche Bestattungsform, wie beispielsweise die Seebestattung, kann es je nach den örtlichen Bestimmungen erforderlich sein, dass der Verstorbene eine Verfügung über seinen Wunsch für die besondere Beisetzungsart hinterlassen hat.